Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid

Zweimal in sieben Jahren sieht sich der Bezirksschornsteinfeger alle Feuerstätten in Ihrem Haus an. Danach bekommen Sie den Feuerstättenbescheid. Er legt fest, welche Arbeiten bis zur nächsten Schau fällig sind.

Was bei der Feuerstättenschau passiert

Der Bezirksschornsteinfeger geht durch alle Räume mit Feuerstätten, Abgasleitungen und Schornsteinen. Er prüft, ob die Anlagen sicher sind und ob sie so betrieben werden dürfen. Dazu gehört bei Kamin- und Kachelöfen auch der Blick auf das Typenschild und die Herstellerbescheinigung.

Die Feuerstättenschau darf nur Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfeger durchführen. Sie können sie keinem anderen Betrieb übertragen.

Was im Feuerstättenbescheid steht

  • welche Anlagen in Ihrem Haus geprüft werden müssen
  • welche Arbeiten anfallen: Kehren, Überprüfen, Messen
  • in welchem Zeitraum jede Arbeit erledigt sein muss
  • wer Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfeger ist

Heben Sie den Bescheid auf. Er gilt, bis nach der nächsten Feuerstättenschau ein neuer kommt oder sich an Ihren Anlagen etwas ändert.

Welcher Schornsteinfeger ist für mich zuständig?

Für jedes Grundstück ist ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bestellt. In Bayern bestellt ihn die Regierung, für Wiesthal und Umgebung die Regierung von Unterfranken. Seinen Namen finden Sie auf Ihrem Feuerstättenbescheid.

Uwe Disint ist seit Februar 2012 bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger mit eigenem Kehrbezirk. Wir betreuen Kunden in Wiesthal, Waldaschaff, Rothenbuch, Bessenbach, Keilberg und Umgebung. Ob Ihr Haus zu seinem Kehrbezirk gehört, sagen wir Ihnen am Telefon.

Nur der Bezirksschornsteinfeger darf die Feuerstättenschau durchführen, den Feuerstättenbescheid ausstellen und neue oder umgebaute Feuerstätten abnehmen.

Wer macht was: Arbeiten nur durch den Bezirksschornsteinfeger und frei wählbare Arbeiten mit Nachweis per Formblatt Nur der Bezirksschornsteinfeger Frei wählbar seit 2013 1Feuerstättenschau 2Feuerstättenbescheid 3Abnahme neuer Feuerstätten KehrenÜberprüfenMessen durch jeden eingetragenen Betrieb Nachweis per Formblatt spätestens 14 Tage nach Fristende

Schornsteinfeger frei wählen: was das bedeutet

Seit 2013 dürfen Sie die Arbeiten aus dem Feuerstättenbescheid jedem eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb übertragen. Sie können also beim bisherigen Schornsteinfeger bleiben oder wechseln.

Wenn Sie wechseln, liegt die Verantwortung bei Ihnen. Der Betrieb füllt ein Formblatt aus, und Sie schicken es Ihrem Bezirksschornsteinfeger. Das muss spätestens 14 Tage nach Ende des Zeitraums geschehen, der im Bescheid steht. Fehlt der Nachweis, schaltet der Bezirksschornsteinfeger die Behörde ein, und Sie bekommen einen kostenpflichtigen Zweitbescheid.

Lassen Sie die Arbeiten von uns erledigen, kümmern wir uns um den Nachweis.

Was die Arbeiten kosten

Für die Feuerstättenschau, den Feuerstättenbescheid und die Abnahme gelten gesetzlich festgelegte Gebühren. Die übrigen Kehr-, Prüf- und Messarbeiten rechnet jeder Betrieb selbst ab. Was bei Ihrem Haus anfällt, sagen wir Ihnen am Telefon.

Fragen zu Ihrem Bescheid?

Halten Sie Ihren Feuerstättenbescheid bereit und rufen Sie an. Daniela Disint nimmt Ihren Anruf entgegen und vereinbart den Termin.