Energieausweis für Ihr Haus
Wer ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder vermietet, braucht einen Energieausweis. Uwe Disint stellt ihn als Energieberater (HWK) für Wohn- und Nichtwohngebäude aus, im ganzen Spessart in den Landkreisen Main-Spessart und Aschaffenburg.
Wann Sie einen Energieausweis brauchen
- beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung
- bei Vermietung und Verpachtung
- beim Neubau
Interessenten müssen den Ausweis spätestens bei der Besichtigung sehen. Die wichtigsten Kennwerte gehören schon in die Immobilienanzeige. Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig.
Wer selbst im eigenen Haus wohnt und nichts verkauft oder vermietet, braucht keinen.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Verbrauchsausweis
Er beruht auf Ihrem tatsächlichen Verbrauch für Heizung und Warmwasser in den letzten drei Jahren. Das Ergebnis hängt davon ab, wie die Bewohner geheizt haben.
Bedarfsausweis
Er wird aus den Daten des Gebäudes berechnet: Wände, Dach, Fenster, Heizung. Wetter und Nutzung gehen mit festen Werten ein. So lassen sich Häuser untereinander vergleichen.
Wann der Bedarfsausweis Pflicht ist
Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Ausnahme: Das Haus wurde später so saniert, dass es den Wärmeschutz von 1977 erfüllt. In allen anderen Fällen haben Sie die Wahl.
Was wir von Ihnen brauchen
Für den Verbrauchsausweis: die Heizkostenabrechnungen oder Verbrauchswerte der letzten drei Jahre, das Baujahr und die Wohnfläche.
Für den Bedarfsausweis: Baupläne, soweit vorhanden, Angaben zu Sanierungen und zur Heizung. Den Rest nehmen wir bei einem Termin vor Ort auf.
Mehr als ein Pflichtpapier
Der Bedarfsausweis zeigt, wo Ihr Haus Energie verliert. Wenn Sie danach sanieren wollen, ist ein individueller Sanierungsfahrplan der nächste Schritt.
Zum Sanierungsfahrplan und zur Förderung