Vom Heizungs­keller bis zum Schornstein­kopf

Uwe Disint ist Schornsteinfegermeister, bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger und Energieberater (HWK) in Wiesthal. Er und sein Team kümmern sich um Ihre Feuerstätten und beraten Sie, wenn die Heizung oder das ganze Haus erneuert werden soll.

Was wir für Sie tun

Sicherheit an der Feuerstätte und Rat beim Energiesparen kommen bei uns aus einer Hand. Die Nummern finden Sie in der Zeichnung wieder.

  1. Heizungskeller

    Kaminkehrerarbeiten

    Kehren, Überprüfen und Messen an Schornsteinen, Heizungen und Öfen. Als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger führt Uwe Disint auch die Feuerstättenschau durch und stellt den Feuerstättenbescheid aus.

    • Abgasmessung und Emissionsmessung
    • Reinigung von Kaminöfen, Heizungsanlagen und Rauchrohren
    • Beratung, bevor eine neue Feuerstätte eingebaut wird
  2. Wohnzimmer

    Kaminofen

    Beratung vor dem Kauf, Abnahme vor dem ersten Feuer und die Frage, ob ein älterer Ofen nach der 1. BImSchV weiter betrieben werden darf.

  3. Schlafzimmer und Flur

    Rauchwarnmelder

    Verkauf, Montage nach DIN 14676 und Wartung. Wir arbeiten mit dem Hekatron Genius H.

  4. Außenwand und Fenster

    Thermografie und Energieausweis

    Wärmebildaufnahmen zeigen, wo Ihr Haus Wärme verliert. Den Energieausweis stellen wir als Bedarfs- oder Verbrauchsausweis aus, für Verkauf und Vermietung, für Wohn- und Nichtwohngebäude.

  5. Dach und Gebäudehülle

    Energieberatung und Förderung

    Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), Fördermittelberatung, Blower-Door-Test und Thermografie. Uwe Disint steht auf der Liste der Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes.

  6. Schornsteinkopf

    Feuerstättenschau

    Zweimal in sieben Jahren sieht sich der Bezirksschornsteinfeger alle Feuerstätten in Ihrem Haus an. Danach bekommen Sie den Feuerstättenbescheid mit allen Arbeiten und Fristen bis zur nächsten Schau.

Schnittzeichnung eines Hauses vom Heizungskeller bis zum Schornsteinkopf mit sechs Stationen: 1 Heizung und Abgasmessung im Keller, 2 Kaminofen im Wohnzimmer, 3 Rauchwarnmelder, 4 Thermografie an der Außenwand, 5 Dämmung und Sanierungsfahrplan im Dach, 6 Feuerstättenschau am Schornsteinkopf.
Schnitt A–AIhr HausKaminkehrer DISINTWiesthal

Wer ist Ihr zuständiger Schornsteinfeger?

Für jedes Haus gibt es einen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Er führt die Feuerstättenschau durch, stellt den Feuerstättenbescheid aus und nimmt neue Feuerstätten ab. Wer das für Ihr Haus ist, steht auf Ihrem letzten Feuerstättenbescheid.

Die übrigen Kehr- und Messarbeiten dürfen Sie seit 2013 jedem eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb übertragen. Dann müssen Sie die Arbeiten aber fristgerecht mit einem Formblatt nachweisen.

Uwe Disint ist bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger mit eigenem Kehrbezirk, bestellt im Februar 2012 von der Regierung von Unterfranken. Ob Ihr Haus dazugehört, sagen wir Ihnen am Telefon.

Wer macht was: Arbeiten nur durch den Bezirksschornsteinfeger und frei wählbare Arbeiten mit Nachweis per Formblatt Nur der Bezirksschornsteinfeger Frei wählbar seit 2013 1Feuerstättenschau 2Feuerstättenbescheid 3Abnahme neuer Feuerstätten KehrenÜberprüfenMessen durch jeden eingetragenen Betrieb Nachweis per Formblatt spätestens 14 Tage nach Fristende
Uwe Disint auf dem Dach am Schornsteinkopf, mit Kehrleine und Kehrbürste

Kaminkehrer und Energieberater in einer Person

Wer Ihren Schornstein kehrt, kennt auch Ihre Heizung. Uwe Disint sieht bei jedem Termin, wie alt der Kessel ist, wie der Ofen zieht und wo Wärme verloren geht. Als Energieberater (HWK) kann er daraus einen Plan machen: welche Maßnahme zuerst kommt, was sie kostet und welche Förderung es dafür gibt.

Für statische Berechnungen und Nachweise zu Wärme- und Schallschutz arbeitet er mit dem Bauingenieur Sven Lang zusammen.

Wer zu Ihnen kommt

Porträt von Uwe Disint in Kaminkehrer-Kluft

Uwe Disint

Schornsteinfegermeister, bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger, Energieberater (HWK)

Meisterprüfung im Kaminkehrerhandwerk im Jahr 2000. Seit Februar 2012 auf einen eigenen Kehrbezirk bestellt.

Porträt von Gabriel Disint in Kaminkehrer-Kluft

Gabriel Disint

Kaminkehrergeselle

Kehrt, prüft und misst bei Ihnen vor Ort.

Porträt von Daniela Disint

Daniela Disint

Büro

Leitet das Büro, nimmt Ihre Anrufe entgegen und vereinbart die Termine.

Was Kunden bei Google sagen

5,0
von 5 Sternen bei 89 Bewertungen

Stand Oktober 2026, Quelle: Google

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Geprüft und eingetragen

  • Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes
  • Gütesiegel Schornsteinfeger
  • Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder (Q)
  • Mitglied der Schornsteinfeger-Innung

Häufige Fragen an den Schornsteinfeger

Welcher Schornsteinfeger ist für mich zuständig?

Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger für Ihr Grundstück. Sein Name steht auf Ihrem Feuerstättenbescheid. Er ist für die Feuerstättenschau, den Bescheid und die Abnahme neuer Anlagen zuständig. Die übrigen Kehr- und Messarbeiten können Sie einem anderen eingetragenen Betrieb übertragen.

Wie oft kommt der Schornsteinfeger?

Das hängt von Ihren Anlagen ab und ist in der Kehr- und Überprüfungsordnung geregelt. Welche Arbeiten in welchem Zeitraum fällig sind, steht in Ihrem Feuerstättenbescheid. Zur Feuerstättenschau kommt der Bezirksschornsteinfeger zweimal innerhalb von sieben Jahren.

Kann ich meinen Schornsteinfeger frei wählen?

Für Kehren, Überprüfen und Messen ja, seit 2013. Sie müssen die Arbeiten dann innerhalb der Frist aus dem Feuerstättenbescheid erledigen lassen und dem Bezirksschornsteinfeger mit dem Formblatt nachweisen. Kommt der Nachweis nicht, erlässt die Behörde einen kostenpflichtigen Zweitbescheid. Feuerstättenschau und Bescheid bleiben immer beim Bezirksschornsteinfeger.

Was kostet der Schornsteinfeger?

Für die hoheitlichen Arbeiten, etwa die Feuerstättenschau, sind die Gebühren gesetzlich festgelegt. Die übrigen Arbeiten rechnet jeder Betrieb selbst ab. Was bei Ihnen anfällt, sagen wir Ihnen gern am Telefon.

Brauche ich mit einer Wärmepumpe noch einen Schornsteinfeger?

Für die Wärmepumpe selbst nicht, sie verbrennt nichts. Haben Sie daneben einen Kaminofen oder eine andere Feuerstätte, bleibt diese prüfpflichtig. Wird der alte Kessel stillgelegt, sagen Sie uns bitte Bescheid, damit wir den Feuerstättenbescheid anpassen.

Wann brauche ich einen Energieausweis?

Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen, vermieten oder verpachten. Interessenten müssen ihn spätestens bei der Besichtigung sehen, die wichtigsten Kennwerte gehören schon in die Anzeige.

Ist ein Rauchwarnmelder in Bayern Pflicht?

Ja. In Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, muss mindestens ein Rauchwarnmelder hängen. Einbauen muss ihn der Eigentümer, für die Betriebsbereitschaft sorgen die Bewohner, außer der Eigentümer übernimmt das.

Hilft mir der Energieberater bei der Förderung?

Ja. Für viele Förderprogramme des Bundes muss ein gelisteter Energieeffizienz-Experte beteiligt sein. Uwe Disint steht auf dieser Liste und stellt die Anträge bei KfW und BAFA mit Ihnen.

So erreichen Sie uns

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Montag bis Samstag sind wir von 7 bis 21 Uhr erreichbar.

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